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Voraussetzung für die Zulassung ist ein Mindestalter von 25 Jahren, die körperliche, geistige und seelische Eignung für den Beruf (ärztliches Attest und polizeiliches Führungszeugnis) sowie ein Hauptschulabschluss und die Genehmigung durch das zuständige Gesundheitsamt. Die Zulassung wird durch eine schriftliche und/oder mündliche Überprüfung erworben, die sicherstellen soll, dass von dem Kandidaten keine unmittelbare Gefahr für die allgemeine Gesundheit der Bevölkerung ausgeht. Die Überprüfung enthält somit auch immer spezifische Fragen zu Krankheitsbildern, Anatomie, Diagnostik und Pharmakologie.
Die Ausbildung ist nicht gesetzlich geregelt; sie dauert in privaten Schulen
etwa zwei bis drei Jahre. Es besteht allerdings keinerlei gesetzliche Verpflichtung,
eine organisierte Ausbildung zu absolvieren. Es müssen in der Überprüfung
nur die erforderlichen Kenntnisse zu den oben genannten Themen und allgemeinen
therapeutischen Aussagen zu den abgefragten Krankheiten nachgewiesen werden,
unabhängig davon, wie sie erworben wurden. Ohne eine systematische heilkundliche
Ausbildung kann die Überprüfung zur berufsmäßigen Ausübung
der Heilkunde ohne Bestallung eher selten bestanden werden. Da die Qualität
der Ausbildung allerdings keinerlei staatlicher Aufsicht unterliegt, fallen
bei der Überprüfung der angehenden Heilpraktiker je nach Bundesland
zwischen 20 und 80 Prozent der Prüflinge durch.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Heilpraktiker.
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