Was bezahlt die GKV und die PKV an Heilpraktiker Behandlungen?
In Deutschland leben immer mehr ältere Menschen, da die Möglichkeiten zur Behandlung von Krankheiten, gerade auch mit alternativen Heilmethoden, zu einer immer besseren medizinischen Versorgung führt. Die Gesundheitsversorgung der deutschen Bürger war also noch nie besser als heute, für die Gesundheit wird immer mehr investiert. Dadurch wird das deutsche Gesundheitswesen aber auch immer mehr gefordert.
Für viele Angestellte, Existenzgründer oder Unternehmensinhaber stellt sich die Frage, ob man sich privat oder gesetzlich versichern soll, gerade auch, wenn man von den Möglichkeiten der Heilpraktiker Behandlungen überzeugt ist.
Zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es generelle Systemunterschiede in Bezug auf die anerkannten und bezahlten Heilmethoden.
Heilpraktiker sind bei der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht mit eingeschlossen. Möchte der Versicherte jedoch einen Heilpraktiker hinzuziehen, muss er die Kosten selbst tragen. Auch Medikamente, die der Heilpraktiker verordnet, müssen komplett selbst gezahlt werden.
Dagegen erfolgt die Behandlung als Privatpatient durch niedergelassene Ärzte, Zahnärzte oder Chefärzte. Auch die Behandlung durch Heilpraktiker ist in der privaten Krankenversicherung inbegriffen. Die Privaten Krankenversicherungen tragen sämtliche anerkannten Naturheilverfahren und die Behandlung durch die Ärzte. Bei einer Privat Krankenkasse sind verschiedene Tarife wählbar, die unterschiedliche Leistungen beinhalten. Hat der Versicherte einen Tarif mit Heilpraktikerleistung gewählt, trägt die PKV alle Behandlungskosten, die durch den Heilpraktiker erbracht wurden. Werden Medikamente auf Rezept verordnet, erkennt die Krankenkasse alle wissenschaftlich und allgemein anerkannten Mittel an und trägt die Kosten dafür.
Ein Wechsel des Arztes ist bei der PKV im Gegensatz zur GKV, ohne eine Überweisung möglich. Wird bei der Zugehörigkeit zur Gesetzlichen Krankenversicherung keine Überweisung beim Arztwechsel vorgelegt, sind die 10 Euro nochmals fällig.
Der, bei den Gesetzlichen Krankenkassen Versicherte, trägt bei der Verordnung von Heilmitteln, wie beispielsweise Massagen oder Bäder, 15 Prozent der Kosten selbst. Die Privaten Versicherer dagegen übernehmen diese Kosten in voller Höhe.
Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung wird nach dem Sachleistungsprinzip abgerechnet. Dies heißt: Der behandelnde Arzt wird nach einem vorgeschriebenen Gebührensatz bezahlt. Seit dem Jahr 2004 ist für jedes Quartal vom Versicherten eine Praxis-Gebühr von 10 Euro zu zahlen.
Die Privaten Krankenversicherungen rechnen nach dem Kostenerstattungsprinzip ab. Der Arzt rechnet nach der erbrachten Leistung, jeweils unter Berücksichtigung von Zeitaufwand, Schwierigkeit und Umständen einen mehrfachen Beitragssatz der GOÄ oder GOZ (Gebührenordnung für Ärzte oder Zahnärzte) ab.
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Privaten Krankenversicherung (PKV)
Privat Krankenkasse
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